Ergebnisse TVöD

Die Verhandlungen der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen sind nach dem Grundsatz der Tarifautonomie abgelaufen, autonom in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land sind sie keinesfalls. Und wenn wir in der Wirtschaft von einer Corona-Krise sprechen müssen dann ist klar, dass ein Tarifkompromiss in dieser Zeit ein Corona Kompromiss sein muss, an den wir andere Erwartungen stellen müssen als an einen herkömmlichen Kompromiss.

 

zu den vorläufigen Entgelttabellen:  https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/201111_entgelttabelle_BA_EKR2020.pdf zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung.

 

Mit kollegialen Grüßen

die Mitglieder der Tarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion

für die vbba

Liebe Leserinnen und Leser,

 

am 25. Oktober 2020 hat sich der dbb mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der dritten Verhandlungsrunde nach intensiven Verhandlungen auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2020 geeinigt.

 

Entgegen der sonstigen Gepflogenheiten lag das Angebot der Arbeitgeber bereits eine Woche vor der Verhandlungsrunde vor und wurde zeitgleich in der Presse veröffentlicht. Damit hoffte man, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und machte damit auch Stimmung gegen die berechtigten Forderungen der Gewerkschaften. Dieses Angebot war völlig unzureichend. Die Laufzeit war mit 36 Monaten viel zu lang. Die lineare Erhöhung der Entgelte um ein Prozent nach 7 Nullmonaten nicht annehmbar. Dagegen haben wir uns gewehrt und viele Kolleginnen und Kollegen haben ihrem Unmut in Streiks Ausdruck verliehen. Durch die corona-bedingten Einschränkungen konnten diese Streiks natürlich nicht die Kraft und Medienwirksamkeit der vergangenen Jahre erreichen. Das hat den Arbeitgebern in die Karten gespielt.

 

Auch deshalb war es ein besonders zähes Ringen um jeden Prozentpunkt, jeden Monat und jede Formulierung. Erst in den frühen Morgenstunden des Sonntags konnte die Bundestarifkommission vertreten durch Heidrun Osang, Manfred Klar und Karsten Staß für die vbba dem Einigungspapier zustimmen.

 

Wir sind der Meinung, dass unter diesen erschwerten Umständen ein guter Kompromiss erzielt werden konnte. Besonders wenn man weiß wie verhärtet die Fronten zu Beginn der Verhandlungen waren und wie unbeweglich sich die Arbeitgeber gezeigt haben.

 

Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung:

 

Die Tabellenentgelte werden einschließlich der Beträge aus individuellen Zwischen- und Endstufen

  • ab dem 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50,00 Euro und
  • ab dem 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.

Vereinbart wird außerdem eine Corona-Sonderzahlung, die mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2020 ausgezahlt wird. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 01.10.2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

 

Die Höhe der einmaligen Zahlung beträgt bezogen auf die Entgeltgruppen des TV ÖD

  • für die Entgeltgruppen 1 bis 8:              600,00 Euro
  • für die Entgeltgruppen 9a bis 12:           400,00 Euro und
  • für die Entgeltgruppen 13 bis 15:           300,00 Euro

und ist im Sinne des § 3 Nr. 11 a ESTG steuerfrei (sofern es noch keine anderen diesbezüglichen Sonderzahlungen gab).

 

Eine Anpassung an unseren TV BA muss hier noch erfolgen.

 

Die monatlichen Ausbildungsentgelte und die Praktikantenentgelte werden

  • ab dem 01.04.2021 um 25,00 Euro und
  • ab dem 01.04.2022 um weitere 25,00 Euro erhöht.

Das monatliche Studienentgelt wird

  • ab dem 01.04.2021 um 50,00 Euro und
  • ab dem 01.04.2022 um weitere 25,00 Euro erhöht.

Die Laufzeit endet am 31.12.2022.

 

Zur Erinnerung das ursprüngliche Arbeitgeberangebot:

 

Lineare Erhöhung

  • ab dem 01.03.2021 um 1,0 Prozent, mindesten 30,00 Euro
  • ab dem 01.03.2022 um weitere 1,0 Prozent und
  • ab dem 01.03.2023 um weitere 1,5 Prozent

Corona-Sonderzahlung 300 Euro.

 

Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten

  • ab dem 01.03.2021  + 1,0 Prozent
  • ab dem 01.03.2022  + weitere 1,0 Prozent
  • ab dem 01.03.2023  + weitere 1,5 Prozent.

Laufzeit bis 31.08.2023

 

Fazit:

In Anbetracht dieser Ausgangssituation konnte ein tragfähiger Kompromiss herausgehandelt werden.

 

Hier der Link zum Weiterlesen: https://www.dbb.de/td-ekr-2020/artikel/corona-kompromiss-im-oeffentlichen-dienst.html  

 

Die vbba fordert, zeitnah die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifkompromisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Ergebnisse TV-BA

Liebe Leserinnen und Leser,

 

nach zweitägigen Verhandlungen am 10./11. November 2020 ist es uns gelungen „Das Machbare und mehr“ für unsere Kolleginnen und Kollegen, die nach dem Tarifvertrag in der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt sind, zu erreichen.

 

Wir verhandelten für die Studierenden das gleiche Ergebnis wie für die Nachwuchskräfte.

 

Nachwuchskräfte und Studierende:

Corona-Sonderzahlung 2020 in Höhe von 200 Euro

  • ab 1. April 2021 steigt die Ausbildungs- / Studierendenvergütung um 25 Euro
  • ab 1. April 2022 erfolgt eine Erhöhung um weitere 25 Euro

Insofern erreichten wir eine umfassende Übertragung der Verhandlungsergebnisse auf den TV-BA. Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Mitglieder-Info:

Einkommensrunde 2020

Die aktuellen Forderungen unseres Dachverbandes dbb in der Einkommensrunde 2020: 

https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2020/forderungen.html  

 

Alles Aktuelle zur Einkommensrunde 2020 (Sonderseiten des dbb): 

https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2020.html  

Immer aktuell: die regionalen vbba-Gruppen vor Ort sind stets froh, von allen Mitgliedern die aktuellen privaten E-Mailadressen und auch Handy-Nummern (für WhatsApp-Gruppen) zu bekommen

 

etwa um 

-       Mitglieder in Elternzeit und im Ruhestand

-       Mitglieder bei längerer Krankheit oder anderen Abwesenheitsgründen

 

stets mit auf dem Laufenden halten zu können.

 

Außerdem ist ein Verteiler mit privaten E-Mailadressen/Handy-Nummern dringend nötig für die Mitteilung von (Warn-)Streikaufrufen, weil diese nicht über das E-Mailsystem des Arbeitgebers versendet werden dürfen. 

 

 Insofern sollte man also auch regelmäßig während der Einkommensrunde in sein privates E-Mailpostfach zuhause schauen / in den heißen Phasen am besten täglich!

 

Deshalb also freuen sich die Gruppen vor Ort auf die Zusendung der privaten E-Mailadressen von allen ihren Mitgliedern – die Daten werden natürlich vertraulich behandelt durch die Vertreter im örtlichen Vorstand, und Mails werden dann auch so versendet in bcc, dass die private E-Mailadresse für andere nicht sichtbar ist. 

 

Bitte sprecht/sprechen Sie also gleich den Vorstand der vbba-Gruppe vor Ort dazu an!