Einkommensrunde - Tarifabschluss für die Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit (15.05.18)

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In den Tarifverhandlungen am 14. und 15. Mai 2018 konnte die vbba unter Führung des dbb beamtenbund und tarifunion mit der Arbeitgeberseite (Bundesagentur für Arbeit) ein Verhandlungs-ergebnis mit Entgeltverbesserungen in drei Schritten erreichen.

 

Das Wichtigste im Überblick (Laufzeit bis 31.08.2020)

 

1. Lineare Erhöhung der Festgehälter und Funktionsstufen

- ab 1. März 2018 um 3,19 v.H.,

- ab 1. April 2019 um weitere 3,09 v.H. und

- ab 1. März 2020 um weitere 1,06 v.H.

 

Aufgrund der Einführung der Entgeltgruppe 9c beim Bund (strukturelle Anpassung) wird das Entgeltvolumen genutzt, um das im Vergleich zum Bund bestehende Strukturdefizit im TV-BA in der Tätigkeitsebene IV bis zum Ende der Laufzeit dieser Tarifeinigung zu beseitigen (entsprechend der drei Schritte um jeweils zusätzlich 0,5 %, 1,35 % und 1,5%).

 

2. Die Beschäftigten im „mittleren und einfachen Dienst" in den Tätigkeitsebenen VIII bis V erhalten mit Wirkung vom 01. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250,00 EURO.

 

3. Gehaltskomponenten nach § 26 Abs. 3 TV-BA (Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponente und der Projektkomponente), individuelle Übergangsbeträge nach § 7 TVÜ-BA , der Garantiebetrag nach § 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BA sowie die zu den nachfolgend genannten Anpassungsrichtlinien nach § 19 Abs. 7 TV-BA individuell bestehenden Garantiebeträge werden entsprechend der im Punkt 1. genannt erhöht.

 

4. Der Kinderzuschlag und die Kindererhöhungsbeiträge nach § 10 TVÜ-BA sollen an das Niveau des Bundes herangeführt werden.

 

5. Nachwuchskräfte der BA

Erhöhung der Ausbildungsvergütung für Auszubildende (Studierende in Klammern)

ab 01.03.18 um einen Festbetrag i.H.v. 50,00 Euro (25,00 Euro) und

-   ab 01.03.19 um einen Festbetrag i.H.v. 50,00 Euro (25,00 Euro)

Der Urlaubsanspruch für Auszubildende beträgt ab dem Urlaubsjahr 2018 bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage.

Zu diesem Tarifergebnis ist eine Erklärungsfrist bis zum 15. Juni 2018 vereinbart worden.

Mit diesem Abschluss setzt die Tarifkommission des dbb unter Beteiligung der vbba-Mitglieder für die Beschäftigten und Nachwuchskräfte der Bundesagentur eine deutliches Entgeltplus und eine wegweisende Zukunftsgestaltung durch.

 

Möglich war das Gesamtergebnis nur durch die gute Beteiligung an den zwei Warnstreikwellen. Ein Dankeschön an alle vbba-Kolleginnen und Kollegen, die sich engagieret für die Forderungen zur Entgeltrunde auf Bundesebene eingesetzt haben.

 

Eine entsprechende Veröffentlichung des dbb mit den neuen Entgelttabellen folgt spätestens morgen (16.05.18).

 

Wir gehen davon aus, dass der Bund das Ergebnis inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten unter Berücksichtigung eines einmaligen Versorgungsabschlags von 0,2% übertragen wird.

 

Weitere Informationen zum Tarifabschluss für die BA (vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien sowie die angepassten Gehatstabellen (ohne Gewähr) finden Sie in dieser Anlage:

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